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Unsere BLZ & BIC
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* Mo - Fr von 8 bis 20 Uhr
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Produktbeschreibung

Mopeds und E-Scooter absichern einfach gemacht

Sicher und Preiswert

Jährlich zum 1. März verlieren die Versicherungs­kennzeichen und -plaketten für Mopeds, E-Scooter und weitere Klein­fahrzeuge ihre Gültigkeit. Denken Sie daher recht­zeitig daran, Ihr neues Kenn­zeichen bei Ihrer Sparkasse anzufordern. Wenn Sie erst später in die neue Saison starten, zahlen Sie natürlich nur für den versicherten Zeitraum. Denn Sicherheit ist auch auf zwei Rädern das höchste Gut.

Kleine Fahrzeuge – großer Schutz

Moped-Versicherung

Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflicht­versicherung vor. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter. Sie ist für alle Kleinkrafträder bis zu einem maximalen Hubraum von 50 cm3 und einer Höchst­geschwindigkeit von 45 km/h geeignet.

E-Scooter, Pedelec, E-Bike und Co.

Pedelecs und E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ab 250 W und bis 45 km/h brauchen Sie allerdings einen Versicherungs­schutz. Im Übrigen sind für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter ebenfalls versicherungs­pflichtig.

Leistungen

Leistungen und Vorteile

Haftpflichtversicherung für Moped und Co.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt Unfallschäden, die Sie bei anderen mit Ihrem Fahrzeug verursacht haben und schützt gegen unberechtigte Forderungen – europaweit.

 

Teilkasko – Ihre zusätzliche Absicherung

Eine Teilkasko-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Haftpflicht­versicherung. Sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Glasbruch.

Ihr nächster Schritt

Bestimmen Sie selbst, wie groß der Leistungsumfang sein soll und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin
mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

FAQ

Es gibt keine Einwände nur Lösungen

Warum wechseln das Moped-Kennzeichen und die E-Scooter-Plakette jedes Jahr die Farbe?

Bei Mopeds und E-Scootern gilt das farbige Kennzeichen als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Fahrzeug mit einem aktuellen Versicherungs­schutz fährt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.

Verlängert sich meine Moped- / E-Scooter-Versicherung automatisch?

Nein, diese Versicherungen verlängert sich nicht automatisch. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfalls­police. Und das liegt vor allem daran, dass die Versicherung an das Versicherungs­kennzeichen geknüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Versicherung abschließen und Ihr neues Versicherungs­kennzeichen oder Ihre Versicherungs­plakette am Roller / E-Scooter anbringen. Damit zeigen Sie dann, dass Ihr Moped, Mofa oder Roller für die Teilnahme am Straßen­verkehr richtig versichert ist.

Zahle ich die volle Summe, wenn ich das Moped-Kennzeichen erst später beantrage?

Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Nummern­schild holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungs­kennzeichen beispielsweise erst ab Mai benötigen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Kann eine minderjährige Person eine Moped- oder E-Scooter-Versicherung abschließen?

Ja, auch Minderjährige können einen Moped­vertrag abschließen. Juristisch fällt das unter den Begriff des Taschengeld­paragraphen.

Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Sie haben in der Kfz-Haftpflicht­versicherung Versicherungs­schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören. Sie sollten sich sicherheits­halber vor Reise­antritt erkundigen, welche Bestimmungen für das Fahren mit E-Scootern im Reise­land gelten.

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